Regelmäßige Brandschutz-Unterweisung für alle Mitarbeiter (§12 ArbSchG, ASR A 2.2 Abschnitt 6.1 und §4 BGV/GUV-V A1)
Einmal jährlich, Unterweisungsdauer nach Notwendigkeit
bei Tätigkeiten auftretende Maßnahmen zur
Brandgefährdungen Abwendungen von Brandgefährdungen
Brandgefahren Umgang mit Maßnahmen gegen Verhalten im Flucht- und
am Arbeitsplatz Zündquellen Entstehungsbrände Brandfall Rettungswege
Ziel: Arbeitssicherheit durch sicheren Umgang mit Brandgefahren am Arbeitsplatz und richtiges
Verhalten im Brandfall durch selbstständiges Verlassen (Flucht) bei unmittelbarer Gefahr.
Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A 2.2 Abschnitt 6.2 und 7(1), gemäß DGUV 205-023, §22 BGV/GUV-V A1
Bei normaler Brandgefährdung: alle 3 - 5 Jahre, Unterweisungsdauer Theorie min. 1,5 Std, Praxis ca. 5 - 10 Min. pro Person
Grundzüge des Betriebliche Verhalten im Gefahren durch Funktions- und
vorbeugenden Brandschutz- Brandfall Brände Wirkungsweise von
Brandschutzes organisation Feuerlöscheinrichtungen
Ziel: Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung von Entstehungsbränden
ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Ergänzende Ausbildung für Brandschutzhelfer, gemäß §10 (2) ArbSchG nach Gefährdungsbeurteilung
Bei erhöhter Brandgefährdung, Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität,
sowie große Ausdehnungder Arbeitsstätte nach ASR A 2.2 Abschnitte 5.2.4(2) und 6.2,(2)
Grundzüge des Weitergehende Besonderes Besondere Funktions- und Wirkungsweise
vorbeugenden betriebliche Brand- Verhalten Gefahren durch aller im Betrieb vorhandenen
Brandschutzes schutzorganisation im Brandfall Brände Feuerlöscheinrichtungen
zusätzlich: Praktische Löschübung mit unterschiedlichen Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
Ziel: Kenntnisse der besonderen Gefahre bei der Brandbekämpfung und sichere Bedienung der vorhandenen Löschein-
richtungen Kenntnisse über die individuellen betriebliche Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzorganisation
Berufsgenossenschaften, Behörden und Bundesgesetze arbeiten im dualen System. Sie alle schreiben diverse Unterweisungen und
Aus- und Weiterbildungen vor:
- jährliche Unterweisungen im Brandschutz:
Dies gilt für alle Unternehmen, Komunen und Sozialeinrichtungen
- Brandschutzhelfer-Ausbildung für Mitarbeiter:
Dies gilt ebenfalls für alle Unternemen, Komunen und Sozialeinrichtungen - Wiederholungsschulung nach 3 - Jahren nötig.
-Ergänzende Ausbildung für Brandschutzhelfer:
Dies gilt für Betriebe mit hoher Brandgefährdung, bei Anwesenheit viele Peronen oder bei Personen mit eingeschränkter
Mobilität. Dies gilt für größere Verkaufsstätten, Kliniken und Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, sowie Kindergärten und
Kindertagesstätten, aber auch Chemie- und Petrolchemische Betriebe und auch holz- und papierindustrielle Unternehmen.
Auch hier ist eine Wiederholungsschulung nach 3 - 5 Jahren nötig.